Oh heiliger Sankt Florian…!?

Der in der Dezember-Ausgabe des Zornheimer Bote veröffentlichte Artikel “Das Nimby-Prinzip“ hat uns persönlich sehr angegriffen. Schon der Titel, das Zitat “Oh heiliger Sankt Florian… “ in dem doch bitte ein anderes Haus “brennen“ möge, war unpassend, ja geradezu provozierend.

Niemand von uns hat je dazu aufgefordert, man möge doch bitte irgendein anderes Wohngebiet aussuchen, irgendwelche anderen Bauherren zum Opfer der Planung machen.

Dass aber auch wir uns dagegen wehren, sollte doch völlig verständlich und nachvollziehbar sein. Ansonsten hätte es in der Verbandsgemeinde-Bauausschusssitzung am 25.11.19 eine geeignete Lehrstunde gegeben, als Herr Beckermann, ISU Kaiserslautern, den anwesenden Damen und Herren verdeutlicht hat, dass es sich bei unserem Baugebiet “Hahnheimer Straße“ um ein reines Wohngebiet handelt, welches somit einem besonderen Schutz unterliegt.
Herr Beckermann führte aus, dass Anwohner ein sogenanntes Abwehrrecht innehaben, ihren Wohnraum zu schützen und zu verteidigen, ggfs. auch gegen beabsichtigte Maßnahmen von Kommune bzw. Staat.

Das sog. Abwehrrecht ist im Grundgesetz, sprich in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Dass eine Bauleitplanung eine langwierige und mühselige Angelegenheit sein kann, ist unbestritten.
Wir erlangten Kenntnis über die Planung des Gewerbegebietes direkt an unser Wohngebiet durch die Veröffentlichung der Flurstücknummern im Juni 2019 im Nachrichtenblatt.

Der im Artikel beklagte “Affront gegenüber den gewählten Ehrenamtlichen“ geht wohl eher in die umgekehrte Richtung, denn auch wir haben bzw. hatten Ehrenämter für unsere Gemeinschaft, für Kirche, für Vereine inne, zum Teil über Jahre, wenn auch nicht gewählt.
Eine Frage übrigens, die sich die erwähnten “eingeborenen Gemeinderatsmitglieder“ sicher nicht gestellt haben. Zornheimer Persönlichkeiten, zum Teil legendär, vielleicht mit einer etwas altbackenen Auffassung vom gewählten Amt: immer ein offenes Ohr, egal wo man sie gerade antraf, egal ob Rederecht ja oder nein und ganz bestimmt kein Ruf nach Bürgerrecht nur noch für Ehrenamtler.

Und wenn wir schon bei den (Nimby-)Prinzipien sind: Was ist das für ein Prinzip, nach dem man sich auf Anwohner beruft, die grundsätzlich dagegen wären, egal was man beschließt, um abzufedern. Ist es das Prinzip des Freibriefes, das besagen soll, man brauche erst gar keine kompromissbildenden Vorschläge zu machen?

Die CDU zieht Ereignisse aus den letzten dreißig, vierzig Jahren heran (auch unter uns gibt es “alte Zornheimer“, die Neubürger herzlich empfangen haben), die mit der gegenwärtigen Planung eines Gewerbegebietes überhaupt nicht verglichen werden können:
Die, die sich um unsere Kinder kümmern (in Kindergärten, Schule und auf dem Sportplatz) wohnen nicht dort.
Die, die dort wohnen (z. B. in der Oberen Pfortenstraße) haben zum Teil schon an anderer Stelle gekämpft und resigniert.
Interessant auch: Es wird eine evangelische Kirche (Gemeindezentrum) mit einem Gewerbegebiet von 45.000 plus weiteren 15.000 m² gleichgesetzt!
Sind Zornheim Nord, Elfmorgen und Pfortengewann etwa Gewerbegebiete?
Und ja, wenn auf dem Lindenplatz gefeiert wird, ist was los.
Aber wie viele Tage im Jahr?
Und ja, die Anwohner feiern mit, fahren im Karussell bei dröhnenden Lautsprechern.
Und was heißt das für uns? Sollen wir Stapler fahren im Gewerbegebiet?

Zornheim ist unser Zuhause. Für einige von uns schon seit mehr als einem halben
Jahrhundert. Wir haben immer gerne hier gelebt. Und wir wünschen uns sehr, dass das so bleibt.

Die Anwohner des Dietrich-Bonhoeffer-Wegs, Zornheim